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   VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20 MD   

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VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20 MD (https://dejure.org/2022,31762)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23.06.2022 - 5 A 137/20 MD (https://dejure.org/2022,31762)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 23. Juni 2022 - 5 A 137/20 MD (https://dejure.org/2022,31762)
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  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.05.1989 - 6 A 124/88

    Widerruf der Approbation nach Verlust des Besitzes der Kassenarztzulassung wegen

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    Dies ist insbesondere bei Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden, der Fall (OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 -, juris, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Mai 1989 - 6 A 124/88 -, juris, Rn. 40 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 739/97

    Falscheintragung von Zählwerksständen einer Dieselkraftstoffsäule zwecks

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    Dies ist insbesondere bei Vorliegen neuer Tatsachen und Beweismittel, die nach § 359 Nr. 5 StPO die Zulässigkeit eines Wiederaufnahmeverfahrens begründen würden, der Fall (OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2000 - 12 A 739/97 -, juris, Rn. 12; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09. Mai 1989 - 6 A 124/88 -, juris, Rn. 40 m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2005 - IV ZR 146/04

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren Versicherungsfällen mit

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    Solange der Betroffene nicht den Zustand eines Ausschlusses der Wahrnehmungsfähigkeit oder der freien Willensbestimmung - wie im Falle einer (bloßen) verminderten Schuldfähigkeit im Sinne von § 21 StGB - erreicht, bleibt er deliktsfähig (BGH, Urteil vom 09. November 2005 - IV ZR 146/04 -, juris, Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 29.07.2004 - 19 U 94/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Durchfahren einer Brückenunterführung mit einem

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    Notwendig ist daher objektiv ein besonders grober, über das gewöhnliche Maß hinausgehender Verstoß gegen Sorgfalts- und Verkehrspflichten und subjektiv ein in besonderer Weise vorwerfbares Verhalten, also ein beträchtliches und erhebliches schuldhaftes Versagen gegen die zu stellenden Anforderungen an die Achtsamkeit und Sorgfalt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29. Juli 2004 - 19 U 94/04 -, juris, Rn. 6), wobei im Falle eines Versagens im Kernbereich der Pflichten eines Beamten grobe Fahrlässigkeit naheliegt (Bodanowitz, in: Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 10. Auflage 2020, § 9 Rn. 25).
  • BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16

    Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    § 254 Abs. 2 BGB analog kommt aber dann ausnahmsweise in Betracht, wenn dieser andere Beamte den Schaden dadurch schuldhaft mitverursacht hat, dass er eine Dienstpflicht vernachlässigt hat, zu deren Erfüllung namens des Dienstherrn - z.B. auf Grund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht - er gerade gegenüber dem in erster Linie den Schaden verursachenden Beamten verpflichtet gewesen ist (BVerwG, Urteil vom 02. Februar 2017 - 2 C 22/16 -, juris, Rn. 18 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.12.1984 - 6 C 199.81

    Wehrrecht - Soldat - Vorgesetzter - Fürsorgepflicht - Haftung - Schaden -

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    Die Haftung des Beklagten setzt demnach voraus, dass die ursächliche Verbindung zwischen Dienstpflichtverletzung und Schadenseintritt adäquat war, d.h. nach allgemeiner Lebenserfahrung die begangene Dienstpflichtverletzung für einen objektiven Betrachter geeignet war, den Schaden herbeizuführen (BVerwG, Urteil vom 07. Dezember 1984 - 6 C 199/81 -, juris, Rn. 22).
  • VG Magdeburg, 12.04.2017 - 15 B 7/17

    Disziplinarrecht: Vorläufige Dienstenthebung und Einbehalt von Dienstbezügen;

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte, den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten sowie den Inhalt der Gerichtsakte zum Verfahren 15 B 7/17 MD Bezug genommen.
  • BVerwG, 06.08.2009 - 2 B 9.09

    Auslösung einer besonderen Prüfungspflicht eines Beamten durch Änderung

    Auszug aus VG Magdeburg, 23.06.2022 - 5 A 137/20
    Ob Fahrlässigkeit als einfach oder grob zu bewerten ist, hängt vom Ergebnis der Abwägung aller objektiven und subjektiven Tatumstände im Einzelfall ab und entzieht sich deshalb weitgehend einer Anwendung fester Regeln (BVerwG, Beschluss vom 06. August 2009 - 2 B 9/09 -, juris, Rn. 5 f. m.w.N.).
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